Unsere Kirchgemeinde ist darauf angewiesen, dass Sie durch ihre Kirchgeldzahlung das kirchgemeindliche Leben in allen Bereichen und damit auch das Leben vor Ort in unseren Dörfern unterstützen. Das Kirchgeld ist dabei in seiner Höhe Teil der ordentlichen Haushaltsplanung des Kirchgemeindehaushalts und nicht etwa ein Zusatz oder Bonus. Ohne Ihr Kirchgeld wäre vieles nicht möglich bzw. gut funktionierende kirchliche Arbeit wie die Kinder- und Jugendarbeit, die kirchenmusikalische Arbeit bis hin zur Erhaltung der Gebäude und der Durchführung von Gottesdiensten, Öffentlichkeitsarbeit und Engagement für und in unseren Orten. Aber auch viele kleine Dinge könnten nicht mehr durchgeführt werden.

 

 

 

Im Gegensatz zur vom Finanzamt einbehaltenen Kirchsteuer, die nur anteilig (aktuell 14,50 €) pro Jahr pro Gemeindeglied; sowie in den Personalkostenanteilen) unserer Kirchgemeinde zugewiesen wird, verbleibt das Kirchgeld zu 100% in der erhebenden Kirchgemeinde. Das von Ihnen gezahlte Kirchgeld bleibt also bis zum letzten Cent bei Ihrer/unsrer Kirchgemeinde Waldkirchen-Irfersgrün.

 

 

 

Grundlage für den von Ihnen zu zahlenden Betrag ist die umseitig abgedruckte Ortskirchensteuertabelle. Der Vorteil dieser Tabelle ist, dass sie sich gemäß ihres monatlichen Einkommens (alle zufließenden Einnahmen) selbst einstufen können. Wir bitten Sie, dies in aller Freiheit zu tun und danken Ihnen im Voraus für die Ihre Kirchgeldzahlung, damit „die Kirche im Dorf bleibt“.

 

 

Für alle, die kein steuerpflichtiges Einkommen haben (Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, geringfügig Beschäftigte, Studenten, Azubis, Schüler, usw.) ist dies die einzige regelmäßige Abgabe an Ihre Kirchgemeinde. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Kirchgeld (Ortskirchensteuer) nicht als freiwilliger Betrag im Sinne einer Spende zu verstehen, sondern tatsächlich eine steuerliche Erhebung ist. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass das Kirchgeld als eine „steuerbegünstigte Sonderausgabe“ und bei Vorlage eines Zahlungsbeleges in der Jahressteuererklärung voll abzugsfähig ist.

Im Einzelnen wurden von unserer Landeskirche im Jahr 2003 folgende Beträge festgelegt. Diese Tabelle der Ortskirchensteuer wurde durch unseren Kirchenvorstand im Jahr 2003 bestätigt und hat sich seither nicht verändert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monatliches Nettoeinkommen in €

Monatsbetrag in €

Jahresbetrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bis

374,99

0,50

6,00

 

 

375,00

bis

499,99

1,00

12,00

 

 

500,00

bis

624,99

2,50

30,00

 

 

625,00

bis

749,99

2,75

33,00

 

 

750,00

bis

874,99

3,00

36,00

 

 

875,00

bis

999,99

3,25

39,00

 

 

1.000,00

bis

1.124,99

3,50

42,00

 

 

1.125,00

bis

1.249,99

3,75

45,00

 

 

1.250,00

bis

1.374,99

4,00

48,00

 

 

1.375,00

bis

1.499,99

4,25

51,00

 

 

1.500,00

bis

1.624,99

4,50

54,00

 

 

1.625,00

bis

1.749,99

4,75

57,00

 

 

1.750,00

bis

1.874,99

5,00

60,00

 

 

1.875,00

bis

1.999,99

5,50

66,00

 

 

2.000,00

bis

2.124,99

6,00

72,00

 

 

2.125,00

bis

2.249,99

6,50

78,00

 

 

2.250,00

bis

2.374,99

7,00

84,00

 

 

2.375,00

bis

2.499,99

7,50

90,00

 

 

über

 

2.500,00

            0,3 % der monatlichen bzw. jährlichen Einnahmen

 

Ev.-Luth. Kirchgemeinde

Waldkirchen-Irfersgrün

Hauptstraße 124

08485 Waldkirchen-Lengenfeld

 

Tel. +49 (0)37606 25 33

 

kg.waldkirchen_irfersgruen@

evlks.de